Sinn und Zweck
ArbeitgeberInnen sind grundsätzlich verpflichtet bei Auflösung eines Dienstverhätnisses auf Verlangen ein Arbeits- oder Dienstzeugnis auszustellen. Sie dienen als Befähigungsnachweis bei Bewerbungen und sollen wahrheitsgemäß über die ausgeübte Tätigkeit und die Leistungen unterrichten.
Ein Arbeitszeugnis muss...
- alle wesentlichen Aufgaben des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin enthalten
- der Wahrheit entsprechen
- vom Wohlwollen für die/den ArbeitnehmerIn getragen sein
- den/die ArbeitnehmerIn ihr/sein Fortkommen nicht unnötig erschweren
Zeugniscodes
» Note 1
» Note 2
» Note 3
» Note 4
» Note 5
Downloads zu Dienstzeugnissen
» Was muss alles in einem Dienstzeugnis enthalten sein (Struktur)? [62 KB]
» Allgemeines zu Geheimcodes [132 KB]
» Liste mit Geheimcodes [44 KB]
