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Die häufigsten Fragen


Es werden jedoch auch Fragen gestellt, die eigentlich verboten sind. Was machen Sie nun?
Frauen werden oft nach Ihrer Familienplanung, dem Kinderwunsch gefragt. Es steht Ihnen hier jede Antwort frei. Sie können auch diplomatisch antworten, dass Sie hier sehr gute Möglichkeiten haben Beruf und Familie optimal zu verbinden.
Fragen nach der Zugehörigkeit zu Parteien, Gewerkschaften oder religiösen Gemeinschaften sind Ihre persönliche Sache. Auch Fragen zu Krankheiten, private Lebensführung, Schulden und Vorstrafen gehören in diesen Bereich. Nur in ganz speziellen Fällen sind solche Fragen erlaubt (z.B. wenn die Art der Tätigkeit dies verlangt).
Eine Möglichkeit mit solchen Fragen umzugehen ist, dass Sie den Personalisten fragen, wie die Frage mit dem ausgeschriebenen Job zusammenhängt. Kann er es erläutern, können Sie auch abschätzen, wie wichtig die Antwort für die Stelle tatsächlich ist. Manchmal wird die Frage, dann aber auch einfach wieder zurück gezogen.

Siehe auch: "» Man darf zur Notlüge greifen" - Schweigen oder doch reden? Wie ehrlich man beim Vorstellungsgespräch sein muss, weiß Arbeitsrechtsexpertin Tanja Schmidtbauer im derStandard.at-Interview (17. Februar 2008)